Heiraten

Love is in the air


7 Dinge, die Sie beim Flug zur Wolke 7 beachten müssen!

Ob bei Hochzeiten oder anderen Events, eine Botschaft, die in den Himmel geschrieben wird ist ein Highlight, das niemand so schnell vergisst. Im besten Falle sollte es aber in schöner Erinnerung bleiben und keine unangenehmen Folgen für unsere Umgebung haben, wie für die Natur, Anrainer oder gar den Flugverkehr. Lesen Sie hier, was Sie bei der Planung von Showeinlagen mit Flugkörpern beachten müssen.

1. Was darf man NICHT!

Zunächst sage ich Ihnen, was in ganz Österreich gar nicht möglich ist. Und zwar ist das das Steigenlassen von Ballonbündeln, Wunschlaternen, Skylaternen, Himmelslaternen, Glücksballons, Knicklichtern oder LED Lichtern. Wahrscheinlich finden Sie das genauso schade wie ich, denn gerade das Leuchten im Nachthimmel sieht besonders schön und romantisch aus. Aber natürlich gibt es für diese Regelung unzählige Gründe, wie zum Beispiel durch Himmelslaternen ausgelöste Flurbrände oder Ähnliches. Für solche Schäden will niemand verantwortlich sein, aber keine Sorge, es gibt ja noch andere Alternativen wie etwa

2. Luftballone

Immer wieder eine nette Idee ist das gemeinsame Steigenlassen von Heliumballons. Oft werden die Ballons mit Glückwunschkarten versehen, die zum Beispiel vom Finder an den oder die Gastgeber retourgesendet werden. Aber Achtung, auch für die Anhänger gibt es Vorschriften. Sie dürfen nicht radarreflektierend sein, was bei Folienapplikationen durchaus der Fall sein könnte. Außerdem gilt die Bestimmung, dass ab einer gewissen Anzahl von Luftballons und einer gewissen Distanz zu Flughäfen, eine Genehmigung vom jeweiligen Landeshauptmann einzuholen ist.

3. Feuerwerke

Eine unvergleichlich eindrucksvolle Soweinlage sind Feuerwerke. Da es vor Silvester an jeder Ecke Feuerwerkskörper zu kaufen gibt und man sie am 31.12. auch bedenkenlos überall abschießen darf, könnte man meinen, das gilt ganzjährig. So ist es aber leider nicht! In Österreich dürfen während des Jahres Feuerwerkskörper der Kategorie I und II nur außerhalb von Ortsgebieten abgebrannt werden. Alle höherstufigen Feuerwerkskörper können dann auch nur noch von geprüften Pyrotechnikern abgebrannt werden.

4. Tauben

Weiße Tauben symbolisieren sowohl im christlichen Glauben, aber beispielsweise auch in der griechischen Mythologie Glück und Frieden. Daraus ist die uralte Tradition entstanden, zur Hochzeit zwei weiße Tauben in den Himmel fliegen zu lassen. Und es gibt sie immer noch. Im Internet findet man einige seriöse Anbieter, aber Sie sollten sich dabei einer Sache bewusst sein. Und zwar, dass man von Gästen oder anderen Schaulustigen mit dem Vorwurf der Tierquälerei konfrontiert werden könnte. Und ist dieser Showact als Geschenk an das Brautpaar geplant, ist es empfehlenswert abzuklären, wie das Brautpaar dazu steht. Um einem Fettnäpfchen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie sich im Zweifel eine Alternative überlegen.

5. Schmetterlinge

Eine etwas neuere Variante ist das Fliegenlassen von Schmetterlingen, die eigens für einen Anlass gezüchtet werden. Grundsätzlich sollte man dieselben Überlegungen anstellen wie zuvor bei den Tauben beschrieben, aber es gibt außerdem noch etwas zu beachten. Die Temperatur bei der Hochzeit oder dem Event sollte über 20 Grad betragen, da die Schmetterlinge sonst in ihrer warmen Box sitzen bleiben und partout nicht fliegen wollen. Außerdem können nur gewisse Arten zum Einsatz kommen, daher sollten Sie einen Experten zur Rate ziehen. Auch um etwaige Strafen zu vermeiden, sollten Sie die Schmetterlinge jedenfalls bei einem Fachhändler kaufen.

6. Riesenseifenblasen

Eigentlich sind die hübschen Seifenblasen weitesgehend unproblematisch und machen sich super auf Fotos. Doch aufgepasst – es herrscht hohe Rutschgefahr! Kleine Kinder oder ältere Menschen könnten sich im Nu Verletzungen zuziehen. Also achten Sie bitte darauf, nicht zu viel Seifenlauge zu verschütten. In der Nähe von Straßen sind Riesenseifenblasen ebenfalls nicht empfehlenswert, da sie die Sicht von Verkehrsteilnehmern behinden könnten (auch an einspurige Fahrzeuge oder Radfahrer denken).

7. Drohnen

Sie liefern wunderschöne Bilder – vor allem bei Hochzeiten sind sie sehr beliebt für Gruppenaufnahmen oder Bilder von der Umgebung. Auch wenn in Schlössern oder anderen geschichtsträchtigen Gebäuden geheiratet wird, kann man manchmal erst mit einer Luftaufnahme das ganze Areal erfassen. Doch spätestens seit dem Beinahe-Unfall von Marcel Hirscher, der während einer Abfahrt fast von einer abstürzenden Drohne getroffen wurde, ist klar, dass das Fliegen mit diesen Geräten nicht von jeder Person durchgeführt werden sollte und darf. Tatsächlich ist es sogar weitestgehend genehmigungs- und versicherungspflichtig geworden. Ich würde Ihnen daher empfehlen, lassen Sie sich von einem Profi helfen. Die Gesetze in Österreich sind für den Laien derart undurchsichtig, dass Sie mit einem Profi an Ihrer Seite besser beraten sind, als den Drohnenflug im Alleingang zu unternehmen.

Damit sind wir auch schon am Ende meines Artikels angelangt. Ich hoffe ich konnte Ihnen ein bisschen weiterhelfen, wenn Sie auf der Suche nach Spezialeffekten sind, die in die Luft gehen.

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